Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand 2022

Original als PDF: VonVorteil-AGB_2022.pdf

1. Gegenstand des Vertrages

1.1 Nachfolgende Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der VonVorteil e.K. (nachfolgend „VV“ genannt). Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden von VV nur nach gesonderter Anerkennung akzeptiert.

1.2 Alle Vereinbarungen, die zwischen VV und dem Kunden zwecks Ausführung eines Auftrages getroffen werden, sind in schriftlicher Form zu vereinbaren. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit das Einverständnis beider Parteien.

1.3 Diese Geschäftsbedingungen gelten ebenfalls für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, die VV mit seinen Kunden vereinbart. Auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurden.

2. Vertragsbestandteile und Änderung des Vertrages

2.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen von VV ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot von VV.

2.2 Jede Änderung und/oder Ergänzung des Vertrages und/ oder seiner Bestandteile bedarf des Einverständnisses beider Parteien. Dadurch entstehende Mehrkosten hat der Kunde zu tragen.

2.3 Ereignisse höherer Gewalt berechtigen VV, das vom Kunden beauftragte Projekt um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Ein Schadensersatzanspruch vom Kunden gegen VV resultiert daraus nicht. Dies gilt auch dann, wenn dadurch für den Kunden wichtige Termine und/oder Ereignisse nicht eingehalten werden können und/oder nicht eintreten. Sind in Folge höherer Gewalt Mehraufwand oder Mehrkosten zur Erfüllung des Auftragsziels erforderlich, so werden diese vom Kunden getragen.

3. Urheber- und Nutzungsrechte

3.1 Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars für die vertraglich vereinbarte Dauer und im vertraglich vereinbarten Umfang die Nutzungsrechte an den von VV im Rahmen dieses Auftrages gefertigten Arbeiten. Diese Übertragung der Nutzungsrechte gilt, soweit eine Übertragung nach deutschem Recht möglich ist. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei VV.

3.2 Die im Rahmen des Auftrages erarbeiteten Leistungen sind als geistige Schöpfung durch das Urheberrechtsgesetz geschützt und verbleiben bei VV.

3.3 Eine Herausgabepflicht der Dateien und sonstigen Arbeitsmitteln, die VV vom Auftraggeber zur Erfüllung des Auftrages zur Verfügung gestellt wurden besteht nicht. Zur Aufbewahrung/Archivierung ist VV nicht verpflichtet.

3.4 VV darf die von ihr entwickelten Werbemittel angemessen und branchenüblich signieren und den erteilten Auftrag für Eigenwerbung publizieren. Diese Signierung und werbliche Verwendung kann durch eine entsprechende gesonderte Vereinbarung zwischen VV und Kunde ausgeschlossen werden.

3.5 Die Arbeiten von VV dürfen vom Kunden oder vom Kunden beauftragter Dritter weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung ist unzulässig. VV behält sich vor, einen Schadensersatz bis zur Höhe des Originalauftrages (oder in Einzelfällen auch darüber hinaus) zu verlangen.

3.6 Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht im Erstauftrag geregelt, honorarpflichtig und bedürfen der Einwilligung von VV.

3.7 Der Kunde verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften wie beispielsweise an die Gema abzuführen. Werden diese Gebühren von VV verauslagt, so verpflichtet sich der Kunde, diese an VV gegen Nachweis zu erstatten. Dies kann auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgen.

3.8 Über den Umfang der Nutzung steht VV ein Auskunftsanspruch zu.

4. Vergütung

4.1 Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, wenn nicht anders vertraglich geregelt, innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig.

4.2 Erstreckt sich die Erarbeitung der vereinbarten Leistungen über einen längeren Zeitraum, so kann VV dem Kunden Abschlagszahlungen über die bereits erbrachten Teilleistungen in Rechnung stellen. Diese Teilleistungen müssen nicht in einer für den Kunden nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage auf Seiten von VV verfügbar sein.

4.3 Bei Änderungen oder Abbruch von Aufträgen, Arbeiten und dergleichen durch den Kunden und/oder wenn sich die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändern, wird VV der gesamte dadurch anfallende Schaden ersetzt. Im Zweifel ist der vertraglich vereinbarte Wert der Leistung für die Schadensberechnung ausschlaggebend.

4.4 Die Preise sind EURO-Preise, wenn nicht anders angegeben, und verstehen sich ohne Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer wird zum jeweils gültigen Satz entsprechend den jeweils geltenden steuerrechtlichen Vorschriften in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

4.5 Die vereinbarten Preise gelten nur für den jeweiligen Einzelauftrag.

4.6 Verzögert sich die Lieferung oder Leistung ohne Verschulden von VV, so sind die Zahlungen so zu leisten, als ob die Verzögerung nicht eingetreten wäre.

4.7 Alle in Angeboten und Aufträgen genannten Preise und die daraus resultierend zu zahlenden Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer in der jeweiligen geltenden Höhe.

4.8. Die Agentur stellt ihre Leistungen sofort nach Erbringung in Rechnung.

5. Zusatzleistungen

5.1 Bei unvorhersehbarem Mehraufwand behält sich VV in Absprache mit dem Kunden eine Nachhonorierung vor.

6. Leistungen Dritter

6.1 Von VV eingeschaltete Freie Mitarbeiter oder Dritte sind Erfüllungsgehilfen von VV. Der Kunde verpflichtet sich, diese im Rahmen der Auftragsdauer/Auftragsdurchführung eingesetzten Mitarbeiter ohne Mitwirkung von VV weder unmittelbar noch mittelbar mit Projekten zu beauftragen.

6.2 VV darf die ihr obliegenden Leistungen auch von Dritten als Subunternehmer erbringen lassen. Der Kunde kann einen solchen Dritten nur dann ablehnen, wenn in der Person des Dritten ein wichtiger Grund liegt.

7 Pflichten des Kunden

7.1 Der Kunde stellt VV alle für die Durchführung des Projekts benötigten Daten und Unterlagen unentgeltlich zur Verfügung. Alle Arbeitsunterlagen werden von VV sorgsam und vertraulich behandelt, vor dem Zugriff Dritter geschützt und nur zur Erarbeitung des jeweiligen Auftrages genutzt.

7.2 Der Kunde wird im Zusammenhang mit einem beauftragten Projekt Aufträge an andere Agenturen oder Dienstleister nur nach Rücksprache und im Einvernehmen mit VV erteilen.

8. Geheimhaltungspflicht VV

8.1 VV ist verpflichtet, alle Kenntnisse die VV aufgrund eines Auftrages vom Kunden erhält, zeitlich unbeschränkt streng vertraulich zu behandeln und sowohl ihre Mitarbeiter, als auch von ihr herangezogene Dritte ebenfalls in gleicher Weise zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten.

9. Gewährleistung und Haftung VV

9.1 Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch VV erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen wird vom Kunden getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Aktionen und Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. Erachtet VV für eine durchzuführende Maßnahme eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt nach Absprache mit VV die Kosten hierfür der Kunde.

9.2 VV haftet in keinem Fall wegen der in den Werbemaßnahmen erhaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden. VV haftet auch nicht für die patent,-urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe.

9.3 VV haftet nur für Schäden, die VV oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Die Haftung von VV wird in der Höhe beschränkt auf den einmaligen Ertrag von VV, der sich aus dem jeweiligen Auftrag ergibt. VV haftet nicht für Mangelfolgeschäden und Schäden aus positiven Vertragsverletzungen.

10. Media-Planung und Media-Durchführung

10.1 Beauftrage Projekte im Bereich Media-Planung besorgt VV nach besten Wissen und Gewissen auf Basis der ihr zugänglichen Unterlagen der Medien und der allgemein zugänglichen Marktforschungsdaten.

10.2 Für eine eventuelle Nichteinhaltung eines Anzeigeschlusses / Veröffentlichungstermins durch einen verspäteten Zahlungseingang haftet VV nicht. Ein Schadensersatzanspruch vom Kunden gegen VV entsteht dadurch nicht.

11. Angebot und Auftrag

11.1 Angebote von VV erlöschen 20 Tage nach dem Datum des Angebotes.

11.2 Nachträgliche Änderungen des Auftrages bedürfen der beiderseitigen Zustimmung und haben schriftlich zu erfolgen. Mehrkosten hierfür gehen zu Lasten des Kunden. Soweit eine gesonderte Vereinbarung für die anfallenden Mehrkosten nicht getroffen wurde, gilt die übliche Vergütung als vereinbart.

11.3 Die Erfüllung aller Verpflichtungen von VV gegenüber dem Kunden ist von der Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen des Kunden gegenüber VV abhängig.

11.4 Stellt der Kunde Fehler in der vorliegenden Rechnung fest hat er VV innerhalb drei Werktage darauf hinzuweisen. Die Zahlungsfrist bleibt davon unberührt und entspricht der angegebenen Zahlungsfrist der ursprünglichen Rechnung.

12. Aufwendungen

12.1 Jede Partei trägt die Kosten für Porto, Telefon und Fax, die ihr aus dem Geschäftsverkehr mit der anderen Seite erwachsen.

12.2 Reisekosten werden dem Auftraggeber wie folgt berechnet:

12.3 Alle sonstigen Kosten wie Anwaltskosten, Kurierkosten, Transportkosten zur Vorbereitung und Überwachung von Werbemittelproduktionen sowie Farbkopien und Farbausdrucke, die vom Kunden bestellt werden, werden VV nach Belegen berechnet.

12.4 Die Reisekosten von VV übernimmt der Kunde auch bei Kennenlernterminen bzw. Akquiseterminen

13. Schlussbestimmungen

13.1 Kommt es im Laufe oder nach Beendigung eines Auftrages zu einem Streitfall bezüglich des beauftragen Projektes, so ist vor der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens ein außergerichtliches Mediationsverfahren von einem qualifizierten Mediator, der von den Parteien einvernehmlich zu bestimmen ist, zu durchlaufen. Bei Streitigkeiten in Fragen der Qualitätsbeurteilung oder bei der Höhe der Honorierung werden externe Gutachten erstellt um möglichst eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Die Kosten für das Verfahren werden von Kunden und VV geteilt.

13.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung ist der Erfüllungsort und der Gerichtsstand München.

13.3 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung im Wege der Vertragsanpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am Nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Regelung bekannt gewesen wäre.